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Übersicht
Sachberichte
Inhalt:
Unfälle
1
Einleitung
Unfälle
2
Überwasser-
kollisionen
Unfälle
3
Unterwasser-
kollisionen
Unfälle
4
Vollaufen von
Booten
Unfälle
5
Technische
Unfälle
Unfälle
6
Vorkehrungen
Polargeleitzüge
Der
Seehund
Seehund-
Bergung
U
978
Schnorchel-
fahrten
|
Vorkehrungen
gegen Havarien
Wie steht
aber nach der Betrachtung der letzten drei Unfälle unser Urteil
über die Möglichkeit technischer Havarien auf U-Booten? Ich
meine, wir bleiben bei unserer Ansicht. Sie sind vorgekommen, sie
können auch fernerhin vorkommen, solange eine Neuerung die andere
auf den U-Booten, so zu sagen, jagt. Hoffen wir, daß es angestrengtester
Aufmerksamkeit an allen Stellen gelinge, sie von unserer Marine
in Zukunft fernzuhalten.
Unser Gesamturteil
über die U-Boots-Unfälle können wir dahin zusammen- fassen, daß
erstens ihre Häufigkeit und die Gefahr, die in ihnen liegt, einer
wesentlichen Überschätzung ausgesetzt ist. Diese Ansicht wird auch
durch die Statistik unterstützt, die ermittelt hat, daß von 1903
bis 1910 einschließlich, also innerhalb von acht Jahren, in allen
in Betracht kommenden Marinen auf und in U-Booten 208 Personen ums
Leben gekommen sind, d.h. also 26 Personen jährlich. Bedenkt man,
daß an dieser Quote sechs größere und mehrere kleine Marinen Anteil
haben, und daß im Mittel etwa 130 Boote mit etwa 2600 Mann an dieser
Ziffer beteiligt waren, so ergibt sich eine Sterblichkeit auf U-Booten
infolge von Unfällen von 1 % im Jahr.
Abb.
21. Amerikanisches Unterwasserboot 'Narwhal'.
Also
eine keineswegs erschreckende Ziffer, deren Bedeutung noch weiter
dadurch schwindet, daß man eine prozentuale Abnahme der Unfälle
anzunehmen berechtigt ist. Denn wir haben zweitens feststellen können,
daß die große Mehrzahl der Unfälle mit der Wesensart des U-Bootes
an sich nicht untrennbar verbunden war - so die Überwasser-Kollisionen,
die Explosionen und ein Teil der technischen Unfälle -, sondern
infolge mangelnder Sachkenntnis und Erfahrung in see- männischer
und technischer Hinsicht eingetreten ist.
Niemand wird leugnen wollen,
daß, da auf seemännischem wie technischem Gebiete die Erfahrung
in hohem Maße gestiegen ist, logischerweise auch eine Abnahme der
Unfälle eintreten muß. Einem Optimismus allerdings, der schon das
völlige Verschwinden der U-Boots-Unfälle voraussagt, können wir
uns nicht anschließen.
Besonders in der Verwendung der U-Boote werden die Anforderungen
immer mehr gesteigert werden.

Abb.
22. Englisches Unterwasserboot 'D 1' mit funkentelegraphischer
Einrichtung,
mit dem Kreuzer Drake in See gehend.
Dadurch
wird das geschulte Personal wieder vor neue Anforderungen
gestellt, die auch wieder neue Gefahren mit sich bringen. Und schließlich
wo gehobelt wird, da fallen Späne; das ist null einmal so. Und es
ist gut, sich das klar zu machen. Ein Altersheim oder eine Bewahranstalt
ist die Seefahrt in ihren verschiedenen Berufszweigen überhaupt
nicht, also mit Unfällen in geringer Zahl wird auch bei der U-Waffe
zu rechnen sein. Auch hier heißt es navigare necesse est, vivere
non.
Sicherungen
gegen U-Boots-Unfälle.
Hiermit
werden wir unwillkürlich auf die Frage nach den Einrichtungen hingelenkt,
die dazu erfunden und konstruiert sind, Unfällen auf U-Booten vorzubeugen
oder sie in ihren Folgen zu bekämpfen. Wir betreten hiermit ein
neues, außerordentlich großes Gebiet, von dem ich Ihnen heute Abend
nur noch eine Einteilung geben kann. Es handelt sich im allgemeinen
um
Kontroll- und Sicherheitseinrichtungen, die dazu dienen sollen,
das Entstehen einer Havarie überhaupt zu verhüten.
Rettungseinrichtungen
der Boote und der Mutterschiffe, die darauf abzielen, das Leben
der Besatzungen havarierter U-Boote zu erhalten oder diese aus
dem gesunkenen Boote zu retten.
Bergungseinrichtungen,
die die Hebung der gesunkenen Boote mit ihrer Besatzung zum Zweck
haben.
Zur ersten
Gruppe gehören die Flut- und Lenzeinrichtungen im Boot sowie alle
Apparate, die die Kontrolle dieser Einrichtungen sicherstellen sollen,
ferner die sämtlichen Kommando-Elemente, die Warnapparate vor giftigen
Gasen und die außerhalb der Boote zu ihrer Sicherheit getroffenen
Maßnah- men, d.h. die Begleitschiffe, deren Warnsignale, Sicherheitsbestimmungen
usw.
Die zweite
Gruppe, die Rettungseinrichtungen, muß man wieder in zwei Unterabteilungen
teilen, nämlich in solche, die auf die Erhaltung der Menschenleben
im Boot, und solche, die auf die Rettung der einzelnen Personen
aus dem Boot hinzielen. Die verschiedenen Nationen verfolgen bezüglich
der Rettungseinrichtungen nicht alle den gleichen Weg. Die meisten
- unter diesen auch wir -verfolgen aber beide Wege, d.h., wir geben
den Booten zunächst die Mittel, die ihnen eine Rettung der Besatzung
im Boot ermöglichen, für den Notfall werden die Boote aber auch
mit solchen Mitteln versehen werden, die auf die Rettung der einzelnen
Person unter Verlassen des Bootes berechnet sind. Ich sage für den
Notfall, denn zu diesen Mitteln
darf meiner Ansicht nach nur gegriffen werden, wenn eine Rettung
im und mit dem Boot nach der Sachlage ausgeschlossen ist. In
diesem Punkte liegen die Verhältnisse ganz ähnlich wie bei der Überwasser-Seefahrt:
gar mancher Schiffbrüchige hat schon das Schiff zu früh verlassen
und ist infolgedessen umgekommen; und bei der Unterwasser- Seefahrt
warten auf den, der sich von seinem Unterseeboot trennt, noch besondere
Schrecken. Andrerseits muß ja aber auch zugegeben werden, daß unter
Umständen kein anderes Mittel übrig bleibt. 
Abb.
23. Dänisches Tauchboot 'Dykeren'.
Vor
der Küste von Spezia, wo es auf der Laurentischen Werft gebaut wurde.
Zur
ersten Untergruppe der Rettungseinrichtungen gehören: die Schotteinteilung,
die Sicherheitgewichte, die Telephonbojen, die Lufterneuerungsanlage
und die Luftzuführungsanlage mit ihren zugehörigen Einrichtungen;
die zweite wird vertreten durch die verschiedenen Konstruktionen der
Rettungshelme, mit ihren zugehörigen Einrichtungen, neuerdings auch
durch loslösbare Bootsteile (ein französischer Versuch).

Abb.
24. Deutsches Tauchboot, auftauchend.
Die
dritte Gruppe, die der Bergungseinrichtungen, umfaßt Bergungsprähme,
Bergungsschiffe, Hebedocks und Bergungskräne.
Alle größeren
Nationen sind im Laufe der Zeit zu der Erkenntnis gelangt, daß besondere
U-Boots-Bergungsmittel geschaffen werden müssen. Wir haben auf diesem
Gebiet mit unserem 'Vulkan' den Weg gezeigt, und alle großen Marinen
folgen nach. Hebeschiffe sind jetzt fast überall im Bau. Die erste
Anforderung, die an moderne Bergungsmittel für U-Boote gestellt
werden muß, ist die, daß sie große Gewichte schnell heben, damit
die Hoffnung, die Besatzung lebend zu bergen, erhalten bleibt. Sie
müssen also die großen Gewichte schnell aufheißen können.
Unser
'Vulkan' hebt 500 t in einer Stunde 25 m hoch, eine Leistung, die
unter den besonderen Umständen recht respektabel ist und noch von
keinem Bergungsfahrzeug der Welt
erreicht wird. Die Bergungsmittel müssen ferner bis zu den Wassertiefen,
auf denen ein U-Boot liegen kann, ohne durch den hydrostatischen
Druck zerquetscht zu werden, d.h. bis zu 50 m, wirksam sein, und
sie müssen womöglich die Hebung von dieser Tiefe in einem Zuge bewerkstelligen
können, also die beträchtliche Hebehöhe von mindestens 50 m haben.
Da Hebedocks ihrer Art nach eine solche Hebehöhe nicht haben können,
bleiben nur Hebeprähme, Hebeschiffe und Hebekräne übrig.

Abb.
25. Deutsches Tauchboot, im Dockschiff 'Vulkan' hängend.
Auch
die beiden ersten Arten können wir noch zusammenfassen, da von beiden
das Hebeschiff - gewissermaßen der automobile Hebeprahm - heutigen
Tages nur noch allein existenzberechtigt ist. Bleiben also als wirklich
moderne Mittel Hebeschiffe und Hebekräne. Welches von beiden ist zu
wählen? Meiner Ansicht nach beide! In der Tat ist der 'U 3'-Unfall
hierfür geradezu ein Musterbeispiel. Im ersten Abschnitt der Bergung
war der 'Vulkan' wegen der Schräglage des Bootes, das mit dem Bug
die Wasseroberfläche berührte, bei dem starken seitlichen Wind zur
Untätigkeit verdammt. Er hätte nur helfen können, wenn er das ganze
schwierige Manöver in höchstens fünf Stunden ausführen konnte, woran
bei der schwierigen Sachlage nicht zu denken war. Es mußte daher zur
Rettung der 28 vorn im Boot zunächst ein Hebekran genommen werden.
Später, als die Kräne versagten, kam der 'Vulkan' zur Geltung. Er
hob das inzwischen ganz vollgelaufene Boot in acht Stunden, einschließlich
des schwierigen zur Nachtzeit auszuführenden Manövers, eine nach Lage
der Dinge durchaus befriedigende Leistung, die aber leider die Rettung
jener drei im Turm nicht in sich schließen konnte.
Selbstverständlich hätte die Bergung, nachdem sie einmal mit Kränen
begonnen war, ebensogut mit Kränen zu Ende geführt werden können.
Aber Schwimmkräne von solcher Hebekraft, Hebehöhe, Hebegeschwindigkeit
und genügender Seefähigkeit gibt es noch nicht. Vielleicht wird auch
hierin noch einmal ein Wandel eintreten.
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