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UNTERSEEBOOTS-UNFÄLLE - Teil 6
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Übersicht
Sachberichte
Inhalt:

Unfälle 1
Einleitung

Unfälle 2
Überwasser-
kollisionen


Unfälle 3
Unterwasser-
kollisionen


Unfälle 4
Vollaufen von
Booten


Unfälle 5
Technische
Unfälle


Unfälle 6
Vorkehrungen


Polargeleitzüge

Der Seehund

Seehund-
Bergung


U 978
Schnorchel-
fahrten




Vorkehrungen gegen Havarien

Wie steht aber nach der Betrachtung der letzten drei Unfälle unser Urteil über die Möglichkeit technischer Havarien auf U-Booten? Ich meine, wir bleiben bei unserer Ansicht. Sie sind vorgekommen, sie können auch fernerhin vorkommen, solange eine Neuerung die andere auf den U-Booten, so zu sagen, jagt. Hoffen wir, daß es angestrengtester Aufmerksamkeit an allen Stellen gelinge, sie von unserer Marine in Zukunft fernzuhalten.

Unser Gesamturteil über die U-Boots-Unfälle können wir dahin zusammen- fassen, daß erstens ihre Häufigkeit und die Gefahr, die in ihnen liegt, einer wesentlichen Überschätzung ausgesetzt ist. Diese Ansicht wird auch durch die Statistik unterstützt, die ermittelt hat, daß von 1903 bis 1910 einschließlich, also innerhalb von acht Jahren, in allen in Betracht kommenden Marinen auf und in U-Booten 208 Personen ums Leben gekommen sind, d.h. also 26 Personen jährlich. Bedenkt man, daß an dieser Quote sechs größere und mehrere kleine Marinen Anteil haben, und daß im Mittel etwa 130 Boote mit etwa 2600 Mann an dieser Ziffer beteiligt waren, so ergibt sich eine Sterblichkeit auf U-Booten infolge von Unfällen von 1 % im Jahr.

Amerikanisches Unterwasserboot  "Narwhal" - US submarine "Narwhal"
Abb. 21. Amerikanisches Unterwasserboot 'Narwhal'.

Also eine keineswegs erschreckende Ziffer, deren Bedeutung noch weiter dadurch schwindet, daß man eine prozentuale Abnahme der Unfälle anzunehmen berechtigt ist. Denn wir haben zweitens feststellen können, daß die große Mehrzahl der Unfälle mit der Wesensart des U-Bootes an sich nicht untrennbar verbunden war - so die Überwasser-Kollisionen, die Explosionen und ein Teil der technischen Unfälle -, sondern infolge mangelnder Sachkenntnis und Erfahrung in see- männischer und technischer Hinsicht eingetreten ist.

Niemand wird leugnen wollen, daß, da auf seemännischem wie technischem Gebiete die Erfahrung in hohem Maße gestiegen ist, logischerweise auch eine Abnahme der Unfälle eintreten muß. Einem Optimismus allerdings, der schon das völlige Verschwinden der U-Boots-Unfälle voraussagt, können wir uns nicht anschließen. Besonders in der Verwendung der U-Boote werden die Anforderungen immer mehr gesteigert werden.

Englisches Unterwasserboot  "D 1" - British submarine "D 1"
Abb. 22. Englisches Unterwasserboot 'D 1' mit funkentelegraphischer
Einrichtung, mit dem Kreuzer Drake in See gehend.

Dadurch wird das geschulte Personal wieder vor neue Anforderungen  gestellt, die auch wieder neue Gefahren mit sich bringen. Und schließlich wo gehobelt wird, da fallen Späne; das ist null einmal so. Und es ist gut, sich das klar zu machen. Ein Altersheim oder eine Bewahranstalt ist die Seefahrt in ihren verschiedenen Berufszweigen überhaupt nicht, also mit Unfällen in geringer Zahl wird auch bei der U-Waffe zu rechnen sein. Auch hier heißt es navigare necesse est, vivere non.

Sicherungen gegen U-Boots-Unfälle.

Hiermit werden wir unwillkürlich auf die Frage nach den Einrichtungen hingelenkt, die dazu erfunden und konstruiert sind, Unfällen auf U-Booten vorzubeugen oder sie in ihren Folgen zu bekämpfen. Wir betreten hiermit ein neues, außerordentlich großes Gebiet, von dem ich Ihnen heute Abend nur noch eine Einteilung geben kann. Es handelt sich im allgemeinen um

Kontroll- und Sicherheitseinrichtungen, die dazu dienen sollen, das Entstehen einer Havarie überhaupt zu verhüten.

Rettungseinrichtungen der Boote und der Mutterschiffe, die darauf abzielen, das Leben der Besatzungen havarierter U-Boote zu erhalten oder diese aus dem gesunkenen Boote zu retten.

Bergungseinrichtungen, die die Hebung der gesunkenen Boote mit ihrer Besatzung zum Zweck haben.

Zur ersten Gruppe gehören die Flut- und Lenzeinrichtungen im Boot sowie alle Apparate, die die Kontrolle dieser Einrichtungen sicherstellen sollen, ferner die sämtlichen Kommando-Elemente, die Warnapparate vor giftigen Gasen und die außerhalb der Boote zu ihrer Sicherheit getroffenen Maßnah- men, d.h. die Begleitschiffe, deren Warnsignale, Sicherheitsbestimmungen usw.

Die zweite Gruppe, die Rettungseinrichtungen, muß man wieder in zwei Unterabteilungen teilen, nämlich in solche, die auf die Erhaltung der Menschenleben im Boot, und solche, die auf die Rettung der einzelnen Personen aus dem Boot hinzielen. Die verschiedenen Nationen verfolgen bezüglich der Rettungseinrichtungen nicht alle den gleichen Weg. Die meisten - unter diesen auch wir -verfolgen aber beide Wege, d.h., wir geben den Booten zunächst die Mittel, die ihnen eine Rettung der Besatzung im Boot ermöglichen, für den Notfall werden die Boote aber auch mit solchen Mitteln versehen werden, die auf die Rettung der einzelnen Person unter Verlassen des Bootes berechnet sind. Ich sage für den Notfall, denn zu diesen Mitteln darf meiner Ansicht nach nur gegriffen werden, wenn eine Rettung im und mit dem Boot nach der Sachlage ausgeschlossen ist. In diesem Punkte liegen die Verhältnisse ganz ähnlich wie bei der Überwasser-Seefahrt: gar mancher Schiffbrüchige hat schon das Schiff zu früh verlassen und ist infolgedessen umgekommen; und bei der Unterwasser- Seefahrt warten auf den, der sich von seinem Unterseeboot trennt, noch besondere Schrecken. Andrerseits muß ja aber auch zugegeben werden, daß unter Umständen kein anderes Mittel übrig bleibt.

Dänisches Tauchboot "Dykeren" - Danish submersible "Dykeren"
Abb. 23. Dänisches Tauchboot 'Dykeren'.
Vor der Küste von Spezia, wo es auf der Laurentischen Werft gebaut wurde.

Zur ersten Untergruppe der Rettungseinrichtungen gehören: die Schotteinteilung, die Sicherheitgewichte, die Telephonbojen, die Lufterneuerungsanlage und die Luftzuführungsanlage mit ihren zugehörigen Einrichtungen; die zweite wird vertreten durch die verschiedenen Konstruktionen der Rettungshelme, mit ihren zugehörigen Einrichtungen, neuerdings auch durch loslösbare Bootsteile (ein französischer Versuch).

Deutsches Tauchboot, auftauchend - German submersible surfacing
Abb. 24. Deutsches Tauchboot, auftauchend.


Die dritte Gruppe, die der Bergungseinrichtungen, umfaßt Bergungsprähme, Bergungsschiffe, Hebedocks und Bergungskräne.

Alle größeren Nationen sind im Laufe der Zeit zu der Erkenntnis gelangt, daß besondere U-Boots-Bergungsmittel geschaffen werden müssen. Wir haben auf diesem Gebiet mit unserem 'Vulkan' den Weg gezeigt, und alle großen Marinen folgen nach. Hebeschiffe sind jetzt fast überall im Bau. Die erste Anforderung, die an moderne Bergungsmittel für U-Boote gestellt werden muß, ist die, daß sie große Gewichte schnell heben, damit die Hoffnung, die Besatzung lebend zu bergen, erhalten bleibt. Sie müssen also die großen Gewichte schnell aufheißen können.

Unser 'Vulkan' hebt 500 t in einer Stunde 25 m hoch, eine Leistung, die unter den besonderen Umständen recht respektabel ist und noch von keinem Bergungsfahrzeug der Welt erreicht wird. Die Bergungsmittel müssen ferner bis zu den Wassertiefen, auf denen ein U-Boot liegen kann, ohne durch den hydrostatischen Druck zerquetscht zu werden, d.h. bis zu 50 m, wirksam sein, und sie müssen womöglich die Hebung von dieser Tiefe in einem Zuge bewerkstelligen können, also die beträchtliche Hebehöhe von mindestens 50 m haben. Da Hebedocks ihrer Art nach eine solche Hebehöhe nicht haben können, bleiben nur Hebeprähme, Hebeschiffe und Hebekräne übrig.

Deutsches Tauchboot, im Dockschiff - German submersible in the dock vessel
Abb. 25. Deutsches Tauchboot, im Dockschiff 'Vulkan' hängend.

Auch die beiden ersten Arten können wir noch zusammenfassen, da von beiden das Hebeschiff - gewissermaßen der automobile Hebeprahm - heutigen Tages nur noch allein existenzberechtigt ist. Bleiben also als wirklich moderne Mittel Hebeschiffe und Hebekräne. Welches von beiden ist zu wählen? Meiner Ansicht nach beide! In der Tat ist der 'U 3'-Unfall hierfür geradezu ein Musterbeispiel. Im ersten Abschnitt der Bergung war der 'Vulkan' wegen der Schräglage des Bootes, das mit dem Bug die Wasseroberfläche berührte, bei dem starken seitlichen Wind zur Untätigkeit verdammt. Er hätte nur helfen können, wenn er das ganze schwierige Manöver in höchstens fünf Stunden ausführen konnte, woran bei der schwierigen Sachlage nicht zu denken war. Es mußte daher zur Rettung der 28 vorn im Boot zunächst ein Hebekran genommen werden. Später, als die Kräne versagten, kam der 'Vulkan' zur Geltung. Er hob das inzwischen ganz vollgelaufene Boot in acht Stunden, einschließlich des schwierigen zur Nachtzeit auszuführenden Manövers, eine nach Lage der Dinge durchaus befriedigende Leistung, die aber leider die Rettung jener drei im Turm nicht in sich schließen konnte.

Selbstverständlich hätte die Bergung, nachdem sie einmal mit Kränen begonnen war, ebensogut mit Kränen zu Ende geführt werden können. Aber Schwimmkräne von solcher Hebekraft, Hebehöhe, Hebegeschwindigkeit und genügender Seefähigkeit gibt es noch nicht. Vielleicht wird auch hierin noch einmal ein Wandel eintreten.

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Letzte Änderung: Mittwoch, 23.01.2008 23:18